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LOGOPÄDIE

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Alle Altersgruppen / Auch Hausbesuche (private und Einrichtungen)

Logopädie für Erwachsene

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/ Pflegepersonal etc.
Hausbesuche
Häufig gestellte Fragen
Wie bekomme ich eine Heilmittelverordnung für die Logopädie?
Ihr Arzt/Ihre Ärztin oder der Arzt/die Ärztin Ihres Kindes kann eine Heilmittelverordnung ausstellen. Eine Sprach-, Sprech-, Schluck-, Stimm- oder Hörstörung muss vorliegen. Folgende ÄrztInnen können eine Verordnung ausstellen:
KinderärztInnen | HausärztInnen | HNO-ÄrztInnen | ZahnärztInnen | KieferorthopädInnen, NeurologInnen | PhoniaterInnen-PädaudiologInnen
Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 45 Minuten, kann aber auch 30 oder 60 Minuten betragen. Die genaue Dauer hängt von der ärztlichen Verordnung und dem individuellen Therapiebedarf ab. Je nach Störungsbild variiert die Therapiefrequenz zwischen 1-3x wöchentlich.
Sind Hausbesuche möglich?
In der Regel finden die Therapien in den Praxisräumen statt. In Ausnahmefällen kann der Arzt/die Ärztin einen Hausbesuch verordnen, dies geschieht dann, wenn eine entsprechende medizinische Indikation gestellt wurde. (Wenn PatientInnen aus medizinischen Gründen (körperliche wie psychische) nicht zur Logopädie in die Praxis kommen können.) Das Wohnen in einer sozialen Einrichtung allein begründet keinen Hausbesuch.
Kosten für die Sprachtherapie?
Die Kosten für die Logopädie hängen davon ab, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Bei gesetzlicher Krankenversicherung wird die Therapie bei Kindern (bis zum 18. Lebensjahr) voll erstattet, während Erwachsene eine Zuzahlung von 10% der Kosten sowie eine Rezeptgebühr von 10€ leisten müssen. Private Krankenkassen decken die Kosten in der Regel ab. Die Höhe der Erstattung hängt aber von den individuellen Vertragsbedingungen ab.
Wie bekomme ich einen Termin?
Gerne können Sie zur Terminvereinbarung telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Wie lange ist eine Verordnung für die Logopädie gültig?
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.
Kann ein Logopäde oder eine Logopädin auch bei Trinkproblemen an der Brust helfen?
Ja, es gibt LogopädInnen, die in dem Bereich spezialisiert sind. In unserer Praxis bieten wir Beratung, Anleitung und Therapie bei Saug-, Ess- und Trinkstörungen im Säuglings- und Kindesalter an. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an!
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Zum ersten Termin in unserer logopädischen Praxis bringen Sie bitte die Heilmittelverordnung Ihres Arztes/Ihrer Ärztin (Ihres Kindes) mit. Falls vorhanden, können auch das U-Heft, frühere Befunde oder Arztberichte hilfreich sein.
Bei einer Therapie im Bereich der Saug-, Ess- oder Trinkstörungen bitten wir Sie, zusätzlich eine kurze typische Mahlzeit auf Video aufzunehmen und diese mitzubringen.
Gerne können Sie auch eigene Fragen oder Anliegen notieren, die wir beim Termin gemeinsam besprechen.
Kann ich auch Logopädie ohne Verordnung erhalten?
Bitte beachten Sie, dass logopädische Behandlungen nur mit einer ärztlichen Verordnung stattfinden können. Ohne eine gültige Heilmittelverordnung ist eine logopädische Therapie leider nicht möglich.
Gerne können Sie auch eigene Fragen oder Anliegen notieren, die wir beim Termin gemeinsam besprechen.
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