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/ Pflegepersonal etc.
Hausbesuche

Häufig gestellte Fragen

Wie bekomme ich eine Heilmittelverordnung (Rezept) für die Sprachtherapie?

Ihr Arzt oder der Arzt ihres Kind kann eine Heilmittelverordnung ausstellen. Eine Sprach- Sprech- Schluck- Stimm- oder Hörstörung muss vorliegen. Diese Ärzte können eine Heilmittelverordnung ausstellen:

Kinderärzte | Hausärzte | HNO Ärzte | Zahnärzte | Kieferorthopäden | Neurologen | Phoniater- und Pädaudiologen

Wie lange dauert eine Therapieeinheit?

In der Regel dauert eine Therapieeinheit 45 Minuten (eine Schulstunde), diese kann je nach Störungsbild auch variieren (30 Minuten oder 60 Minuten). Es kann ein- bis mehrmals die Woche Therapie verordnet werden, auch dies ist von dem Störungsbild und der Schwere der Erkrankung abhängig. Einzel- oder Gruppentherapien können verordnet werden.

Sind Hausbesuche möglich?

In der Regel finden die Therapien in den Praxisräumen statt. In Ausnahmefällen kann der Arzt einen Hausbesuch verordnen, dies geschieht dann, wenn eine entsprechende medizinische Indikation gestellt wurde.

Beispielsweise: Wenn Sie nicht mehr mobil sind Altenheime Krankenhäuser Schulen Integrative Kindergärten oder Familienzentren etc.

Kosten für die Sprachtherapie?

Durch die Heilmittelverordnung ihres Arztes werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind. Ab 18 Jahren beträgt der Eigenanteil 10% zzgl. einer Rezeptgebühren von 10 Euro.
Im Falle einer privaten Krankenversicherung entnehmen sie bitte den Verträgen, in wie weit die Kosten übernommen werden.

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